Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen
Gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor informieren wir über den Umgang mit Nachhaltigkeitszielen in unserem Unternehmen wie folgt:
Wir verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen der Auswahl von Anbietern von Versicherungen und Finanzanlagen und deren Produkten berücksichtigen wir nur die vom jeweiligen Anbieter zur Verfügung gestellten Informationen. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Fragen hierzu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Derzeit fehlen noch die technischen Regulierungsstandards der europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Produktgebergesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können.
Wir beobachten jedoch die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen.
Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen oder Finanzanlagen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungs- oder Finanzanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Das Gleiche gilt für die Vergütung von Mitarbeitern oder Untervermittlern.