Die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland ist gut aufgestellt. Aber Unternehmen sollten die gesetzlichen Neuregelungen beachten und dementsprechend die bAV strukturieren.
Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon analysiert Jahr für Jahr die Geschäftsberichte der Dax-30-Unternehmen hinsichtlich der betrieblichen Altersvorsorge. "Zwar musste die Hälfte der Unternehmen wegen der schwachen Kapitalmärkte 2018 einen Rückgang des Planvermögens verzeichnen, aber alle Konzerne können weiterhin auf umfangreiches Deckungsvermögen zurückgreifen, das speziell für die betriebliche Altersversorgung (bAV) reserviert ist", berichtet das "Versicherungsmagazin". Der Deckungsgrad, also das Verhältnis von Planvermögen zu Pensionsverpflichtungen, habe sich bei vielen Dax-Konzernen sogar verbessert, so die Analysten. Die Pensionsverpflichtungen machten bei den Unternehmen nach wie vor einen bedeutenden Teil der Bilanzsumme aus, im Schnitt rund 15 Prozent, so das "Versicherungsmagazin".
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Es regelt unter anderem, dass seit dem 1. Januar 2019 bei allen Neuverträgen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) die bislang freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter jetzt verpflichtend ist. Seither müssen Arbeitgeber bei allen neu geschlossenen Entgeltumwandlungen einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in den Vorsorgevertrag einzahlen. Zunächst ist der Zuschuss nur bei Neuverträgen ab 2019 verpflichtend, bestehende Verträge müssen bis 2022 angepasst werden.
Empfehlenswert ist deshalb, schon jetzt eine Versorgungslösung zu implementieren, die den gesetzlichen Vorgaben bereits entspricht. Die Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist der perfekte Anlass, die bestehende betrieblichen Versorgungseinrichtung einmal komplett zu hinterfragen und möglicherweise durch gezielte Anpassungen zu optimieren. Gerade die neu eingeführte Förderung für die Arbeitgeber, macht eine vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente besonders attraktiv. Diese steuerliche Förderung erhalten Arbeitgeber, wenn sie für ihre "Geringverdiener", also Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 2200 Euro monatlich einrichten. Gefördert werden Beiträge von mindestens 240 Euro bis höchstens 480 Euro im Kalenderjahr.