Das Bundesfinanzministerium will Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) als steuerpflichtigen "Barlohn" einordnen. Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung behindert die Politik damit die bKV in Deutschland.
Der Gesetzgeber unternimmt einen neuen Versuch, von freiwilligen Arbeitgeberleistungen zu profitieren. Jüngstes "Opfer": die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Geht es nach dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und seinem Entwurf für das Jahressteuergesetz vom Mai 2019, sollen Beiträge des Arbeitgebers zu Leistungen der Zukunftssicherung vom ersten Euro an als steuerpflichtiger "Barlohn" eingeordnet werden. Damit möchte das Ministerium mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) aushebeln, der solche Versicherungen als steuerlich begünstigten "Sachlohn" ansieht, moniert der Verband der Privaten Krankenversicherung. Damit behindere die Politik die betriebliche Krankenversicherung in Deutschland.
Zugleich wächst das Interesse an diesem Produkt, wie der Verband mitteilt. "Rund 7.700 Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung an. Das ist eine Verdopplung in nur drei Jahren (2015: 3.848 Unternehmen). Mehr als 750.000 Beschäftigte kommen dadurch bereits in den Genuss zusätzlicher Gesundheitsleistungen. Und immer mehr Arbeitgeber nutzen sie als erfolgreiches Instrument, um Fachkräfte zu gewinnen und sie langfristig an die Betriebe zu binden", heißt es in einem Statement von Uwe Laue, Vorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Das stark wachsende Interesse an der betrieblichen Krankenversicherung zeige, dass Unternehmen und Belegschaften in Eigeninitiative und mit Hilfe der Privaten Krankenversicherung Lösungsmöglichkeiten für eine zusätzliche Absicherung im Krankheitsfall finden könnten, die Vorteile für alle böten.Die Leistungen in der bKV können von den Betrieben frei gewählt werden. Typische Leistungsmerkmale sind Zahnzusatzversicherungen, zusätzliche Tarife für den stationären und ambulanten Bereich, die Erweiterung der Krankentagegeldversicherung, die Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen, Leistungen beim Heilpraktiker, Sehhilfen, Auslandsreisekrankenversicherung (inklusive Notfall-Assistance für schwerwiegende Situationen auf Reisen) und die Pflegevorsorge. Entscheidend ist, die richtigen Policen zu finden. Daher sollten Unternehmer gemeinsam mit einem Berater ermitteln, welche Leistungen sie anbieten möchten und was vielleicht weniger Sinn ergibt. Auf diese Weise entsteht ein individuelles Vorsorgekonzept.