In der betrieblichen Altersversorgung hat sich die Dynamik abgeschwächt. Dabei ist gerade der seit 1. Januar 2019 geltende verpflichtende Arbeitgeberzuschuss ein guter Anlass, sich mit bAV-Lösungen zu befassen.
Das Bundesarbeitsministerium hat eine neue Untersuchung zur Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorgelegt. Allen Reformbemühungen zum Trotz lässt das Interesse an bAV-Lösungen laut dieser Studie merklich nach. Einbezogen wurden Pensionskassen, Pensionsfonds, Lebensversicherer und öffentliche Zusatzversorgungsträger. Das Ergebnis: Ende 2017 gab es in Deutschland rund 20,81 Millionen bAV-Anwartschaften. Dies ist gegenüber der vorherigen Studie zwei Jahre zuvor ein Zuwachs von gerade mal 2,8 Prozent.
Zum Vergleich: Bis Ende 2010 hatte der Zuwachs gegenüber 2001 noch bei gut 30 Prozent gelegen. In den Folgejahren fielen die Wachstumsraten deutlich ab. Und der aktuelle Anstieg in den letzten beiden Jahren bis Ende 2017 entspringt primär der Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst (+ 385.000). Die Privatwirtschaft erreichte mit 175.000 neuen Anwartschaften nur ein relativ geringes Plus, zeigt die Studie des Arbeitsministeriums, über die das Fachmedium "Fonds professionell" berichtet.
Insgesamt bestanden Ende 2017 5,756 Millionen aktive Anwartschaften bei Trägern im Öffentlichen Dienst sowie 15,051 Millionen Versorgungszusagen in der Privatwirtschaft. Dabei besitzen viele Arbeitnehmer mehr als eine Anwartschaft, Marktforscher sehen hinter den gut 15 Millionen Anwartschaften in der Privatwirtschaft rund 12,6 Millionen Beschäftigte. Im Öffentlichen Dienst sind Mehrfachanwartschaften nicht möglich. Dort bestehen etwa 5,7 Millionen Anwartschaften. Damit ergeben sich laut der Umfrage rund 18,4 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit bAV-Ansprüchen.
Zugleich zeigt eine Umfrage des internationalen Versicherungsmaklers Aon, dass einer deutlichen Mehrheit von Arbeitnehmern der Aspekt "Kapitalgarantie" wichtiger ist als höhere Ertragschancen. Konsequenterweise lehnen demnach fast alle Befragten Betriebsrenten ohne Garantien ab. Auf die Frage "Garantien in der Altersversorgung führen zu niedrigeren Leistungen. Wie ist Ihre Haltung dazu?" antworteten nur 12,2 Prozent der Befragten, sie seien für eine höhere Rente auch bereit, ein überschaubares Risiko einzugehen.Nicht zu vergessen ist der seit 1. Januar 2019 geltende verpflichtende Arbeitgeberzuschuss. Dabei sind Unternehmen verpflichtet, bei einer 2019 neu eingerichteten Entgeltumwandlung mindestens 15 Prozent des Umwandlungsbetrages als Zuschuss in die bAV weiterzuleiten, soweit er selbst durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Das ist ein idealer Anlass für Arbeitnehmer, sich genauer mit bAV-Lösungen zu befassen.