Ein gemeinsamer Vorschlag von Versicherern, Fondsindustrie und Bausparkassen zielt auf einen Fünf-Punkte-Plan zur Stärkung der privaten Altersvorsorge ab.
Die extremen Niedrigzinsen und die Stagnation der Verbreitung machen eine tiefgreifende Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge dringend erforderlich. Das geht aus einem gemeinsamen Vorschlag von Versicherern, Fondsindustrie und Bausparkassen. Sie haben einen Fünf-Punkte-Plan zur Stärkung der privaten Altersvorsorge vorgestellt. Dieser zielt auf eine radikale Vereinfachung des Riester-Systems ab, um dadurch eine höhere Verbreitung sowie höhere Renditen und niedrigere Kosten für die Sparer zu ermöglichen. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.
GDV, der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI), der Verband der privaten Bausparkassen (VDPB) und die LBS empfehlen unter anderem:
- die Ausgestaltung von Standardprodukten ohne komplizierte Wahlmöglichkeiten, die einfach zu beraten sind und entsprechend kostengünstiger angeboten werden können
- eine attraktive und transparente Förderung, die für alle intuitiv verständlich ist: Jeder selbst gezahlte Euro wird mit mindestens 50 Cent gefördert
- eine Öffnung der geförderten privaten Altersvorsorge für alle - also auch für Selbstständige
- eine Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, um die Ertragschancen für die Sparer zu erhöhen
- insgesamt vereinfachte Zulageverfahren (erst prüfen, dann zahlen), um die rund 800.000 Zulagenrückforderungen pro Jahr um über 90 Prozent zu reduzieren
Die Verbände haben folgende fünf Punkte formuliert, um die zur Stärkung der privaten Altersvorsorge beizutragen:
- Ausgestaltung von Standardprodukten
- Förderung transparenter gestalten
- Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises
- Beitragsgarantie lockern
- Zulageverfahren automatisieren
Das Risiko heißt Altersarmut, denn die sogenannte Rentenlücke, also der Abstand zwischen dem letzten verfügbaren Einkommen und der gesetzlichen Rente, wird in Zukunft ganz erheblich. Ein Gutachten der Bundesregierung schätzt, dass die durchschnittliche Rentenquote (netto vor Steuern) im Jahr 2050 bei unter 40 Prozent im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst desselben Jahres liegen wird. Durch gute Beratung kann aber eine sichere Ruhestandsfinanzierung hergestellt werden.