Gute Nachrichten gibt es für Sparer:innen, die nicht ausschüttende („thesaurierende“) Fonds im Depot haben, werden am 2. Januar 2023 keine Vorabpauschale versteuern müssen. Der Grund liegt darin, dass der von der Bundesbank veröffentlichte Basiszins für 2022 negativ ist. Er fließt in die Berechnung der Vorabpauschale ein, die per Definition nicht negativ werden kann. Das Bundesministerium der Finanzen bestätigte im Januar, dass am ersten Werktag 2023 keine Vorabpauschale erhoben wird. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im deutschen Fondsverband BVI organisierten Fondsgesellschaft hin.
Zum Hintergrund: Mit der Vorabpauschale will der Gesetzgeber bei thesaurierenden Fonds sicherstellen, dass Anlegeri:nnen jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern, obwohl diese Fonds keine steuerpflichtige Ausschüttung vornehmen. Falls Sparer:innen ihren Pauschbetrag von 801 Euro noch nicht ausgeschöpft haben, müssen sie auf die Vorabpauschale keine Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen, heißt es bei der Aktion „Finanzwissen für alle“.
Und weiter: „Praktisch handelt es sich bei der Besteuerung der Vorabpauschale um eine vorweggenommene Besteuerung künftiger Wertsteigerungen von Fonds. Die Anleger versteuern den Veräußerungsgewinn aber erst beim tatsächlichen Verkauf ihrer Fondsanteile. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ziehen die depotführenden Stellen in Deutschland beim Verkauf die Summe der Vorabpauschalen seit dem Kauf des Fonds vom Veräußerungsgewinn ab. Folglich reduzieren Jahre ohne Vorabpauschale nicht den künftigen Veräußerungsgewinn.“
Mischfonds können in mehrere Anlageklassen investieren
Fonds sind ein gutes Mittel für den langfristigen Vermögensaufbau. Zwar sind Einzelanlagen in bestimmte Aktien nicht für den Sparer sinnvoll, Fondsinvestments aber umso mehr, in denen mittels Einmalzahlungen, monatlichen Sparraten und unregelmäßigen Zuzahlungen ein Vermögen aufgebaut werden kann. Das gibt eine hohe Flexibilität für die Entwicklung des Vermögens, weil eben je nach Situation mal mehr, mal weniger gespart werden kann. Und auch Entnahmen sind in Notfällen möglich, wobei diese natürlich begrenzt werden sollten, um den Vermögensaufbau im Zusammenhang mit dem Zinseszinseffekt nicht zu beeinträchtigen.
Mischfonds beispielsweise können in mehrere Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, Geldmarkttitel, Rohstoffe, Edelmetalle und Immobilien gleichzeitig anlegen und damit Wachstumschancen von riskanteren Anlagen wie Aktien mit Erträgen aus risikoärmeren Anlagen wie Anleihen kombinieren. Dies gibt dem Fondsmanager einen größeren Anlagespielraum und gewährleistet, dass über die Jahre hinweg durchschnittlich ordentliche Erträge erwirtschaftet werden. Auch reine Aktienfonds können gute Erträge abwerfen, unterliegen aber natürlich höheren Schwankungsrisiken. Die Berater:innen des compexx-Expertennetzwerks können auf eine Vielzahl interessanter Produkte zurückgreifen.